Ratgeber Pflegeberatung

Dieser Ratgeber beantwortet die wichtigsten Kundenfragen rund um Pflegegrad, Leistungen, Entlastung, Angehörige, Demenz, Krankenhausentlassung, Unterlagen und Grenzen der Beratung. Leistungswerte sind am öffentlichen Stand 2026 orientiert und müssen im Einzelfall mit der Pflegekasse geprüft werden.

Pflegegrad beantragen

Wann ist ein Antrag sinnvoll?

Ein Antrag ist sinnvoll, wenn eine Person voraussichtlich dauerhaft Unterstützung im Alltag braucht. Entscheidend ist nicht nur die Diagnose, sondern wie selbstständig die Person bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Haushalt, Orientierung, Medikamenten, Kommunikation und Tagesstruktur ist.

Wie läuft die Begutachtung?

Nach Antragstellung beauftragt die Pflegekasse in der Regel eine Begutachtung. Dabei wird bewertet, wie selbstständig die betroffene Person in verschiedenen Lebensbereichen ist. Gute Vorbereitung bedeutet: konkrete Alltagssituationen notieren, nicht nur allgemeine Aussagen machen.

Was sollte ich vor der Begutachtung sammeln?

Hilfebedarf über mehrere Tage, Medikamente, Arztberichte, Entlassbriefe, vorhandene Hilfsmittel, Stürze, Inkontinenz, Demenzsymptome, nächtliche Hilfe und Belastung der Angehörigen.

Ablehnung oder zu niedriger Pflegegrad

Wichtig sind Bescheid, Gutachten und Frist. Danach werden die Punkte markiert, die aus Sicht der Familie fehlen oder falsch bewertet wurden. artemicare kann die fachliche Strukturierung vorbereiten; rechtliche Vertretung oder Rechtsberatung ersetzt die App nicht.

Entlastungsbetrag

Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege steht nach aktuellem öffentlichen Stand ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich zur Verfügung. Er ist zweckgebunden und kann je nach Voraussetzungen für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag genutzt werden.

Wichtig: Nicht jeder Anbieter und nicht jede Leistung ist automatisch abrechenbar. Pflegegrad, Anbieteranerkennung, Bundesland und Pflegekasse müssen geprüft werden.

Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombination

Pflegegeld unterstützt selbst organisierte Pflege. Pflegesachleistungen werden über zugelassene ambulante Dienste abgerechnet. Eine Kombinationsleistung kann passen, wenn Angehörige und Pflegedienst gemeinsam versorgen. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt vom Hilfebedarf, Pflegegrad, Budget, Angehörigenbelastung und regionaler Verfügbarkeit ab.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Seit 01.07.2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege über einen gemeinsamen Jahresbetrag geregelt. Nach aktuellem öffentlichen Stand beträgt dieser bis zu 3.539 € je Kalenderjahr, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das kann Angehörige entlasten, wenn Pflegepersonen ausfallen oder eine Übergangsversorgung nötig ist.

Haushaltshilfe und Unterstützung im Alltag

Typische Unterstützungen sind Reinigung, Einkauf, Begleitung, Betreuung, Alltagsstruktur und Entlastung der Angehörigen. Für die Einordnung werden Pflegegrad, Bedarf, Häufigkeit, Anbieterstatus und Abrechnungsweg benötigt.

Demenz und Betreuung

Bei Demenz sind konkrete Beobachtungen wichtig: Weglaufen, Vergessen, Verwechslungen, nächtliche Unruhe, Aggression, Herd- oder Brandrisiko, Medikamentenprobleme und Überforderung der Angehörigen. Bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung ist sofort medizinische oder notfallbezogene Hilfe vorrangig.

Sturz und Sicherheit

Bei Sturz mit Schmerzen, Kopfverletzung, Bewusstseinsstörung, Atemnot, starker Schwäche oder Verwirrtheit muss medizinisch abgeklärt werden. Danach kann die Beratung helfen, Sturzrisiken, Hilfsmittel, Betreuung und Entlastung zu sortieren.

Krankenhausentlassung

Vor der Entlassung müssen Entlassbrief, Medikamente, Wundversorgung, Mobilität, Essen, Trinken, Toilettengang, Betreuung und Erreichbarkeit geklärt sein. Die Frage lautet nicht nur „wird entlassen?“, sondern „ist zuhause heute und morgen sicher versorgt?“

Vollmacht und Betreuung

Angehörige können eine Anfrage stellen. Für konkrete Auskünfte, Entscheidungen oder Beauftragungen können Vorsorgevollmacht, Betreuerausweis oder andere Nachweise erforderlich sein.

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel können den Pflegealltag erleichtern. In diesem Beratungszentrum werden sie nur beratend eingeordnet. Auswahl, Bestellung, Nachbestellung, Intervalländerung, Produktänderung oder Versorgungspause sind bewusst nicht eingebaut.

Was passiert nach dem Absenden?

  1. Die App erzeugt eine Vorgangsnummer.
  2. Der Fall landet im geschützten Beraterbereich.
  3. Priorität, Thema, Unterlagenliste und Rückfragen werden vorbereitet.
  4. Der Status kann mit Vorgangsnummer und Kontaktprüfung abgefragt werden.
  5. Das Beratungsteam meldet sich über den gewünschten Kontaktweg.

Grenzen der Beratung

Die App ist kein Notfalldienst, keine ärztliche Diagnose, keine Pflegekassenentscheidung und keine Rechtsberatung. Sie unterstützt bei Struktur, Vorbereitung, Rückruf und Übergabe an passende artemicare-Leistungen.