artemicare Beratungszentrum

Beratungsthema · Stand 2026-06-21

Entlastungsbetrag: bis zu 131 € monatlich nutzen

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich. Er soll anerkannte Unterstützung im Alltag ermöglichen und pflegende Angehörige entlasten.

Kurz erklärt für Nutzer und Online-Suche

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich. Er soll anerkannte Unterstützung im Alltag ermöglichen und pflegende Angehörige entlasten.

131 €monatlicher Entlastungsbetrag
1.572 €jährlicher Rahmen
Pflegegrad 1–5häusliche Pflege

Wofür der Entlastungsbetrag gedacht ist

Der Entlastungsbetrag ist kein frei verfügbares Pflegegeld. Er ist für bestimmte, anerkannte Unterstützungsangebote vorgesehen, die den Alltag erleichtern oder Angehörige entlasten.

Typische Themen sind Betreuung, Begleitung, haushaltsnahe Unterstützung oder andere Angebote zur Unterstützung im Alltag, sofern Anbieter und Leistung die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen.

Warum viele Familien ihn nicht nutzen

Häufig ist unklar, welche Anbieter anerkannt sind, welche Leistung passt, ob Beträge angespart wurden oder wie abgerechnet wird.

Das Beratungszentrum nimmt diese Unsicherheit auf und sortiert, ob artemicare, ein anerkannter Anbieter oder eine andere Strecke sinnvoll ist.

Wichtig für die Prüfung

Relevant sind Pflegegrad, Bundesland, bisherige Nutzung, gewünschte Hilfe, Pflegekasse und die Frage, ob bereits ein Dienstleister beteiligt ist.

Stand: 2026-06-21. Orientierung auf Basis öffentlich zugänglicher Fachinformationen. Quelle: BMG Entlastungsbetrag. Die konkrete Leistungsentscheidung trifft die zuständige Kasse beziehungsweise Stelle im Einzelfall.

Häufige Fragen

Bekomme ich den Entlastungsbetrag ausgezahlt?

In der Regel wird der Entlastungsbetrag nicht wie Pflegegeld frei ausgezahlt. Er ist zweckgebunden und wird für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt.

Das bedeutet: Die Leistung muss zur Entlastung im Alltag passen und in der Regel nachgewiesen oder über einen anerkannten Anbieter abgerechnet werden. Deshalb ist vorab wichtig, ob die konkrete Hilfe in deinem Bundesland und bei deiner Pflegekasse anerkennungsfähig ist.

Gilt der Entlastungsbetrag auch bei Pflegegrad 1?

Ja. Der Entlastungsbetrag gilt grundsätzlich auch bei Pflegegrad 1, wenn die Pflege zu Hause stattfindet.

Der Betrag liegt bei bis zu 131 € monatlich, also bis zu 1.572 € im Jahr. Entscheidend ist trotzdem, dass die konkrete Leistung anerkannt ist und korrekt abgerechnet wird.

Kann artemicare helfen?

Ja. artemicare kann die Situation aufnehmen und prüfen, welche Form der Unterstützung zu Hause sinnvoll ist: Haushalt, Begleitung, Alltagshilfe, Angehörigenentlastung oder weitere Klärung.

Für eine gute Prüfung sollten Pflegegrad, Wohnort, gewünschte Tätigkeit, Häufigkeit, bisherige Nutzung des Entlastungsbetrags und vorhandene Unterlagen angegeben werden.

ISO 9001: Unsere Abläufe sind einheitlich, nachvollziehbar und verlässlich organisiert.