Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich. Er soll anerkannte Unterstützung im Alltag ermöglichen und pflegende Angehörige entlasten.
Wofür der Entlastungsbetrag gedacht ist
Der Entlastungsbetrag ist kein frei verfügbares Pflegegeld. Er ist für bestimmte, anerkannte Unterstützungsangebote vorgesehen, die den Alltag erleichtern oder Angehörige entlasten.
Typische Themen sind Betreuung, Begleitung, haushaltsnahe Unterstützung oder andere Angebote zur Unterstützung im Alltag, sofern Anbieter und Leistung die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen.
Warum viele Familien ihn nicht nutzen
Häufig ist unklar, welche Anbieter anerkannt sind, welche Leistung passt, ob Beträge angespart wurden oder wie abgerechnet wird.
Das Beratungszentrum nimmt diese Unsicherheit auf und sortiert, ob artemicare, ein anerkannter Anbieter oder eine andere Strecke sinnvoll ist.
Wichtig für die Prüfung
Relevant sind Pflegegrad, Bundesland, bisherige Nutzung, gewünschte Hilfe, Pflegekasse und die Frage, ob bereits ein Dienstleister beteiligt ist.
Stand: 2026-06-21. Orientierung auf Basis öffentlich zugänglicher Fachinformationen. Quelle: BMG Entlastungsbetrag. Die konkrete Leistungsentscheidung trifft die zuständige Kasse beziehungsweise Stelle im Einzelfall.
