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Beratungsthema · Stand 2026-06-21

Pflegegrad beantragen: Antrag und Begutachtung vorbereiten

Der Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt. Danach wird die Selbstständigkeit im Alltag begutachtet. Wichtig sind konkrete Beispiele aus dem täglichen Leben, Unterlagen und eine saubere Vorbereitung auf den Termin.

Kurz erklärt für Nutzer und Online-Suche

Der Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt. Danach wird die Selbstständigkeit im Alltag begutachtet. Wichtig sind konkrete Beispiele aus dem täglichen Leben, Unterlagen und eine saubere Vorbereitung auf den Termin.

PflegekasseAntrag stellen
25 Arbeitstagegesetzliche Entscheidungsfrist im Regelfall
AlltagSelbstständigkeit zählt

Was beim Antrag wichtig ist

Der Antrag kann formlos gestellt werden, sollte aber eindeutig erkennen lassen, dass Leistungen der Pflegeversicherung beziehungsweise ein Pflegegrad beantragt werden.

Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse in der Regel den Medizinischen Dienst oder eine andere Begutachtungsstelle. Dabei wird geprüft, wie selbstständig die Person in verschiedenen Lebensbereichen ist.

Wie Sie die Begutachtung vorbereiten

Hilfreich sind Arztberichte, Krankenhausunterlagen, Medikamentenplan, vorhandene Hilfsmittel, Pflegetagebuch, Beispiele für nächtliche Hilfe, Stürze, Orientierung, Körperpflege, Mobilität und Haushaltsorganisation.

Entscheidend sind konkrete Alltagssituationen: Was gelingt allein? Wo braucht die Person Anleitung, Beaufsichtigung, Unterstützung oder vollständige Übernahme?

Wann artemicare hilft

artemicare kann die Situation vorab sortieren, Angehörige auf die wichtigsten Fragen vorbereiten und klären, ob nach der Einstufung Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Entlastungsleistungen oder Hilfsmittel sinnvoll sind.

Stand: 2026-06-21. Orientierung auf Basis öffentlich zugänglicher Fachinformationen. Quelle: BMG Antragsverfahren Pflegeleistungen. Die konkrete Leistungsentscheidung trifft die zuständige Kasse beziehungsweise Stelle im Einzelfall.

Häufige Fragen

Wo beantrage ich einen Pflegegrad?

Der Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt. Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angesiedelt.

Der Antrag kann zunächst kurz gestellt werden, zum Beispiel mit dem Satz, dass Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehungsweise ein Pflegegrad beantragt werden. Danach folgt die Begutachtung.

Wie lange dauert die Entscheidung?

Im Regelfall gilt eine gesetzliche Frist von 25 Arbeitstagen für die Entscheidung über den Antrag.

In bestimmten akuten Situationen, etwa rund um Krankenhaus, Reha oder palliative Versorgung, können kürzere Fristen relevant sein. Deshalb sollte bei Dringlichkeit immer klar gesagt werden, warum die Versorgung schnell geklärt werden muss.

Was ist bei der Begutachtung wichtig?

Wichtig ist nicht nur die Diagnose, sondern der tatsächliche Hilfebedarf im Alltag. Entscheidend ist, was die Person nicht mehr selbstständig, nicht sicher oder nur mit erheblichem Aufwand schafft.

Vor der Begutachtung sollten typische Situationen notiert werden: Körperpflege, Anziehen, Essen, Trinken, Mobilität, Orientierung, Medikamente, Termine, Haushalt und Unterstützung durch Angehörige.

ISO 9001: Unsere Abläufe sind einheitlich, nachvollziehbar und verlässlich organisiert.