Haushaltshilfe kann bei Pflegegrad eine wichtige Entlastung sein, wird aber nicht automatisch und nicht immer gleich finanziert. Entscheidend sind Pflegegrad, Leistung, Anbieteranerkennung und konkrete Situation.
Typische Tätigkeiten
Reinigung, Wäsche, Einkaufsvorbereitung, einfache Wohnungsorganisation, Begleitung im Alltag und Entlastung der Angehörigen können relevant sein.
Nicht jede Tätigkeit ist abrechenbar. Deshalb muss die konkrete Leistung sauber beschrieben werden.
Was die Beratung klärt
Liegt ein Pflegegrad vor? Wird der Entlastungsbetrag schon genutzt? Gibt es einen Pflegedienst? Wird eher Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder Wohnservice benötigt?
Diese Fragen bestimmen, welche artemicare-Strecke sinnvoll ist.
Warum persönliche Prüfung nötig ist
Pflegekassen, Anerkennungsvoraussetzungen und Leistungstypen sind nicht identisch. Eine pauschale Zusage wäre unseriös.
Das Beratungszentrum führt deshalb zur Anfrage, nicht in eine Sackgasse.
Stand: 2026-06-21. Orientierung auf Basis öffentlich zugänglicher Fachinformationen. Quelle: BMG Entlastungsbetrag. Die konkrete Leistungsentscheidung trifft die zuständige Kasse beziehungsweise Stelle im Einzelfall.
